12) Garantiebedingungen
12.1 HOLZLAUFWERK IHN. MARTIN GATZKA
gewährt 24 Monate Garantie auf seine Produkte soweit diese im Online-Shop des Herstellers erworben wurden. Die Garantie gilt gegenüber Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB. Gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB übernehmen wir die Garantie
nicht.
12.2 Um die Garantie in Anspruch zu nehmen, muss bei der Rücksendung eine Kopie der Rechnung oder der Garantiekarte beigefügt werden.
12.3 Die Frist für die Berechnung der Garantiedauer beginnt mit Rechnungsdatum. Unsere Garantie gilt weltweit. Treten während dieses Zeitraums Mängel an unseren Produkten auf, gewähren wir dem Kunden als Garantiegeber im Rahmen der Garantie eine der folgenden Leistungen nach unserer Wahl:
- kostenfreie Reparatur der Ware
- kostenfreier Austausch der Ware gegen einen gleichwertigen
Artikel (ggf. auch ein Nachfolgemodell, sofern die ursprüngliche Ware nicht
mehr verfügbar ist).
Sofern es sich um einen berechtigten Garantieanspruch handelt, erfolgt die Garantieabwicklung frachtfrei. Vom Kunden verauslagte Versandkosten werden durch den Garantiegeber im Garantiefall erstattet.
12.4 Garantieansprüche sind ausgeschlossen bei Schäden an der Ware, die entstanden sind aufgrund von missbräuchlicher oder unsachgemäßer Behandlung der Ware, insbesondere hierdurch entstandene Bruch-
und Glasschäden sowie Verlust, Diebstahl und Umwelteinflüssen (Feuchtigkeit,
extreme Kälte oder Hitze, Überspannung, Staub etc.), insbesondere Schäden durch
Feuchtigkeit und Wasser entstanden sind,
Defekte oder Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch,
Unachtsamkeit (z. B. Schlag, Stoß, Fall usw.) oder Unfälle entstanden sind,
Defekte oder Schäden, die durch ungerechtfertigte bzw.
eigenmächtige Reparaturen oder Änderungen eingetreten sind und
Mängel und Schäden, die durch normale Abnutzung und Alterung
(zum Beispiel kleine Kratzer auf dem Gehäuse und/oder Glas, Abreibung des
Uhrenarmbandes und Abblättern der Beschichtung, usw.) entstanden sind.
Ebenso sind von der Garantie ausgenommen Farb- und Holzveränderungen der Ware (Patina, Farbe, strukturelle Änderungen)
12.5 Eine Inanspruchnahme der Garantieleistung setzt voraus, dass der Kunde uns die Prüfung des Garantiefalls durch Einschicken der Ware ermöglicht. Hierbei ist darauf zu achten, dass Beschädigungen der Ware auf dem Transportweg durch eine entsprechende
Verpackung vermieden werden.
12.6 HOLZLAUFWERK IHN. MARTIN GATZKA behält sich das Recht vor in folgenden Fällen den Garantieanspruch zu verweigern:
Verlust oder Beschädigung der Ware während des Transports,
Fehlender Kaufbeleg/Garantiekarte
Weitere gesetzliche Rechte werden durch dieses Garantieversprechen nicht eingeschränkt. Insbesondere etwaig bestehende gesetzliche Gewährleistungsrechte uns gegenüber bleiben von diesem
Garantieversprechen unberührt.
Bitte wende dich im Garantiefall an uns als Garantiegeber:
HOLZLAUFWERK
Ihn. Martin Gatzka
Börnerweg 12
36199 Rotenburg
Deutschland
oder per E-Mail an: Info@holzlaufwek.de